Informationen zur Testpflicht:
- Die Schüler*innen der Hans-Fallada-Schule testen sich jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag zu Hause mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Schnelltests. Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule unter Nutzung des Formulars "Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests" mit, ob die Tests über das Kind mitgegeben werden dürfen oder von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Obwohl für genesene und geimpfte Schüler*innen derzeit keine Testpflicht besteht, bitten wir eindringlich darum, dass sich auch diese Kinder mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Schnelltests weiterhin testen, damit die Schule für alle Schüler*innen ein möglichst sicherer Lernort bleibt.
- Das negative Testergebnis muss von den Erziehungsberechtigten auf dem Formular "Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests" bestätigt werden.
- Sollte ein Kind an den Testtagen keine Bescheinigung über das negative Testergebnis vorlegen können, kann es in der Schule getestet werden, sofern die Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule ihr Einverständnis zur Durchführung von SARS-CoV2-Selbsttests in der Schule erklärt haben und die Schule dies zu diesem Zeitpunkt organisieren kann. Andernfalls darf das Kind die Schule nicht betreten.
- Weitere Informationen zur Teststrategie finden Sie auf der Seite des MBJS sowie im Hygienekonzept der Hans-Fallada-Schule.